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  c't 18/2002, S. 18: Musik-Downloads  
 
 
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Gerald Himmelein

Digitale Misstöne

Kommerzielle Musik-Download-Dienste in der Kritik

Einen Tag nachdem Universal Music mit seinem Musik-Download-Angebot Popfile.de an den Start ging, fiel schon die komfortabelste Zahlungsvariante weg. Zeitgleich feuert die deutsche Musikindustrie Breitseiten gegen den spanischen Download-Dienst Weblisten.com - möglicherweise finden die Germanen die südländische Konkurrenz zu attraktiv.

Zunächst hatte sich Popfile.de noch so gut angehört: Der von Universal Music und der Telekom initiierte Download-Dienst bietet seit dem 9. August 2002 über 5000 Audiodateien an, darunter auch aktuelle Chart-Hits.

Grundsätzlich sollte die Abrechnung der Downloads über die Telekom stattfinden: Der zahlungswillige Nutzer ruft den Anbieter entweder über eine Festnetz- oder eine 0190-Nummer an und erhält dort einen 18-stelligen Code für die gewünschte Anzahl an Songs. Die Kosten werden über die Telefonrechnung abgebucht.

Doch die Festnetznummer gab es nur am ersten Tag, seitdem steht dieser Service ‘aus technischen Gründen’ nicht mehr zur Verfügung. Sofortigen Zugriff auf die Bezahl-Inhalte gibt es derzeit nur über die 0190-Nummer. Diese kostet allerdings 1,24 Euro pro Minute - wer nicht mindestens drei Tracks abnimmt, zahlt also drauf.

Im Gespräch mit c't schob der technische Leiter von Popfile.de die Schuld zunächst auf die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - diese habe gegen die Abrechnungsnummer interveniert. Einige Tage später wollte Joachim Kirschstein, Marketingleiter der Universal Music, von einem Veto der Regulierungsbehörde nichts mehr wissen - eine Erklärung für den Ausfall der Festnetznummer blieb er aber schuldig.

Wie dem auch sei: Derzeit bleibt als einzige Alternative zur 0190-Nummer die automatische Abrechnung über die Telefonrechnung, wobei der Kunde allerdings vier Tage auf einen Freischalt-Code für den Account warten muss. In der Zwischenzeit kann er immerhin schon mal 14 Pay-Tracks im Voraus herunterladen - oder 27 kostenlose Downloads.

Hinzu kommt die etwas eigenwillige Distributionsform: Die Musik wird in einem vor drei Jahren speziell für die Telekom entwickelten MP3-Unterformat übertragen, das per Wasserzeichen geschützt ist. Zur Wiedergabe müssen die mit 128 kBit/s kodierten Stücke erst über das von Popfile angebotene Windows-Tool ‘MY-PLAYLIST’ in Microsofts WMA-Format umgewandelt werden. Nur über diesen Umweg lassen sich die Dateien auch auf eine CD brennen.

So wird das Popfile-Angebot den hohen Erwartungen derzeit noch nicht gerecht. Dabei demonstriert Universal Music in den USA bereits, wie ein attraktives Download-Angebot aussehen kann: EMusic.com bietet zwar keine Chart-Breaker von Britney Spears und Bon Jovi, dafür aber unbegrenzte Downloads für 10 Dollar im Monat. Das Angebot besteht ausnahmslos aus MP3-Dateien mit einer Bitrate von 128 kBit/s ohne jeden DRM-Firlefanz.

Jenseits der Hitparade

EMusic vertritt über 900 meist kleinere Platten-Labels und den Back-Katalog von Universal USA mit ‘alternativen’ Stilrichtungen wie Jazz, Funk, Hip Hop und Weltmusik. Das Angebot mit über 200 000 MP3s schließt auch namhafte Künstler ein wie Tom Waits, Siouxsie and the Banshees sowie Jah Wobble.

Europäische Mitglieder müssen sich mit einem kleineren Angebot begnügen als US-amerikanische Musikliebhaber: Die Lizenzen einiger Universal-Labels gelten nur für die USA, daher sperrt der Server den Download dieser Titel für Hiesige. Diese Schranke kann man allerdings unterwandern, indem man sich mit einer US-Adresse anmeldet.

Wem der Sinn nach Chart-Musik steht, der findet beim in Spanien angesiedelten Musik-Dienst Weblisten.com satte Auswahl: Der über 125 000 Titel starke Katalog des Musikanbieters umfasst alle Major Labels. Die Stücke gibt es entweder als MP3 oder WMA zum Download, zwar auch nur in 128 kBit/s-Qualität, dafür aber zu durchaus ansehnlichen Preisen.

Das Sechs-Monate-Abonnement mit unbegrenztem Zugriff auf die 125 000 verfügbaren Titel gibts für monatlich 20 Euro; einzelne Tracks kosten zwischen 70 und 75 Cent. Andere attraktive Angebote schließen einen Wochenendtarif für 8 Euro sowie einen Mondscheintarif von 1,65 Euro für eine Nacht unbegrenzter Downloads ein.

Nur wenige Stunden, nachdem eine Meldung über Weblisten.com auf heise online erschienen war, meldete sich auch schon ein Pressesprecher von Warner Music Germany und bezeichnete das Angebot als ‘illegal’. Das Schreiben endete mit der Aufforderung, den Artikel umgehend vom Server zu entfernen: Die Meldung ziele ‘in die falsche Richtung und schadet den Künstlern.’

Weblisten.com zeigte sich über die Vorwürfe mehr als erstaunt: Das Angebot bestehe seit bereits vier Jahren; man habe Verträge mit den beiden großen spanischen Verwertungsgesellschaften ‘Artistas Intérpretes o Ejecutantes’ (AIE) und ‘Sociedad General de Autores y Editores’ (SGAE) abgeschlossen und führe für sämtliche Songs brav Lizenzgebühren ab.

Legal gehört oder nicht

Die c't vorliegenden Verträge zwischen Weblisten und AIE bzw. SGAE genehmigen den Internet-Vertrieb der MP3-Dateien ausdrücklich und begrenzen den Geschäftsbereich des Unternehmens auch nicht auf Spanien. Weblisten.com erklärte zudem, die Verwertungsgesellschaften würden die gezahlten Beträge nicht nur an Künstler und Verlage weiterleiten, sondern auch an die Plattenfirmen.

In einer Stellungnahme auf der Popkomm formulierte ein Sprecher des deutschen Ablegers der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) die Kritik an Weblisten dann auch gleich um: Die zum Download bereitstehenden Tracks seien nach deutscher Rechtslage nicht legal, da der Anbieter keine Lizenzen von deutschen Firmen eingeholt habe. Allerdings würden die Labels auch keine europaweiten Lizenzen vergeben.

Angeblich ist in Spanien bereits eine Klage gegen die Betreiber des Servers erhoben worden. Derweil sucht Weblisten.com nach einem Partner in Deutschland, um seinen Dienst künftig auch in deutscher Sprache anbieten zu können.

Angesichts der endlich beginnenden Aufbruchstimmung der Musikindustrie zu neuen Online-Ufern wirken derartige Grabenkriege natürlich doppelt peinlich. Wenn man die Legalität der ersten Bezahldienste gleich wieder in Frage stellt, wird die potenzielle Online-Kundschaft wohl weiternapstern. (ghi)

Literatur

[1] Sven Hansen, Musik mit weißer Weste, Kommerzielle Musikangebote im Netz, c't 16/02, S. 70

 
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