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12.12.2005 15:07
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Tauschbörsenteilnehmerin muss 22.500 US-Dollar Schadensersatz zahlen

Die US-Amerikanerin Cecilia Gonzalez ist mit ihrem Versuch vor Gericht gescheitert, Schadensersatz an BMG Music und andere Plattenfirmen wegen Copyright-Verletzung abzuwenden. Der United States Court of Appeals bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz, nach der der nicht-lizenzierte Besitz von 30 Songs, die Gonzalez aus der Tauschbörse KaZaA bezog, Copyright-Verletzungen darstellen, da die Beschuldigte keine legal erworbenen Tonträger mit diesen Stücken besaß (PDF-Datei). Die Mutter von fünf Kindern muss nun 750 US-Dollar je illegaler Kopie bezahlen, also insgesamt 22.500 US-Dollar. Außerdem wurde sie vom Gericht angehalten, Filesharing künftig zu unterlassen.

Das Berufungsgericht bezieht sich in seiner Begründung auf die Urteile gegen die Tauschbörsen Aimster und Grokster/Streamcast und betont, Filesharing diene in erster Linie der Verbreitung Copyright-geschützten Materials. Gonzalez hatte argumentiert, sie habe die insgesamt 1370 Musikstücke, die sie innerhalb weniger Wochen aus dem Internet geladen und auf ihrem Rechner gespeichert hatte, probegehört, bevor sie die Tonträger im Einzelhandel kaufen wollte. In der Tat besitze sie diverse CDs mit Stücken, die sich auch auf ihrer Festplatte befanden. Ebenso sei aber auch gewiss, dass sie für 30 Songs keine Lizenzen erworben hat.

Nach Ansicht des Gerichts hätte Gonzalez diese Stücke löschen müssen und könne sich nicht auf das Prinzip des "fair use" beziehen. Mit diesem Argument zog das Gericht eine Abgrenzung zu den Ausführungen im "Betamax-Urteil" von 1984. Seinerzeit hatte der Supreme Court den Wunsch der Filmindustrie nach einem Verbot der Videorecorder-Technik unter anderem mit der Begründung abgelehnt, eine Technik, die für legale Einsatzzwecke entwickelt wurde, könne nicht verboten werden, weil mit ihr auch Rechtsverstöße möglich seien. Außerdem würden bei Videoaufzeichnungen bereits abgegoltene Fernsehsendungen zeitversetzt abgespielt. Die Songs, die Gonzalez aus KaZaA bezog, seien aber ohne Erlaubnis und ohne entsprechende Vergütung verbreitet worden, heißt es nun in der aktuellen Entscheidung.

Die Beschuldigte hatte weiter argumentiert, die Verbreitung von Musik über Tauschbörsen sei ein gutes Marketinginstrument. Das Gericht bezieht sich hingegen auf die Darlegungen des Supreme Court im so genannten Grokster-Urteil: Mit der zunehmenden Verbreitung von Tauschbörsen sei der Kauf von Tonträgern massiv zurückgegangen, in den vergangenen vier Jahren um 30 Prozent. Es mögen andere ökonomische Faktoren eine Rolle gespielt haben bei diesem Rückgang, ein Zusammenhang sei aber nicht von der Hand zu weisen, meint das Gericht. Schließlich habe sich auch Gonzalez für 30 Songs nicht die Originale besorgt. Weiter gebe es ausreichend Distributionskanäle für populäre Musik, wie zum Beispiel Radiosender, Online-Händler oder "legales Filesharing", bei denen aber für die Ausstrahlung oder die Bereitstellung der Songs gezahlt werde.

Gonzalez gehörte im September 2003 zu den ersten 261 Tauschbörsenteilnehmern, die von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen Copyright-Verletzungen verklagt wurden. Sie lehnte eine Einigung mit der RIAA ab, die sie 3500 US-Dollar gekostet hätte, und zog vor Gericht. (anw/c't)

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