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22.09.2005 14:34
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Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer arbeitet weiter

Tausende von Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer, die bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen sind, zeitigen erste rechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten. Seit einiger Zeit verschickt die Staatsanwaltschaft Anschreiben an die Verdächtigten, in denen sie mitteilt, dass "ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" eingeleitet worden sei.
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Man sehe von einer Klage ab, wenn der Beschuldigte einer "vereinfachten Verfahrenserledigung" zustimme. Unter Auflage der Zahlung eines Betrags (je nach Schwere des Verstoßes zwischen 50 und 500 Euro) an die Staatskasse werde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Beschuldigten müssen sich zum Vorwurf nicht äußern. Wenn sie allerdings nicht zahlen, so lautet die Drohung der Staatsanwaltschaft, werde "ohne weitere Nachricht die öffentliche Klage gegen Sie" erhoben.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gehen seit längerem mehrere tausend Strafanzeigen monatlich wegen Urheberrechtsverstößen im P2P-Netzwerk eDonkey ein. Eingereicht werden die Anzeigen von der Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke. Diese wiederum lässt im Auftrag von Rechteinhabern das spezialisierte Unternehmen Logistep Tauschbörsen gezielt nach Angeboten von bestimmten urheberrechtlich geschützten Dateien durchforsten. Wird Logistep fündig, loggt es die IP-Adresse des Anbieters sowie Datum und Uhrzeit des Angebots und übermittelt diese Daten an die Kanzlei.

Das Hauptinteresse der selbst ernannten "Anti-Piracy"-Ermittler scheint momentan beim Spiel Earth 2160 des Karlsruher Herstellers Zuxxez Entertainment zu liegen. Nach Angaben von Zuxxez habe die Kanzlei mittlerweile mehr als 18.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer gestellt, die das Spiel anbieten. Vor zwei Wochen, als heise online zum ersten Mal berichtete, waren es noch 12.000 Fälle.

Die von Zuxxez beauftragte Karlsruher Kanzlei erfährt über eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft die von dieser ermittelten persönlichen Daten der Beschuldigten und geht dann mit Abmahnungen gegen sie vor. Im Gespräch mit heise online erklärte Zuxxez-Vorstand Dirk P. Hassinger, man wolle den Tauschbörsennutzern auf diese Weise "einen kleinen Denkzettel verpassen". Größtenteils würden die Abmahngebühren inklusive einer Schadensersatzforderung rund 150 Euro betragen. Lediglich in Einzelfällen kämen höhere Abmahngebühren auf die Beschuldigten zu. Dabei handle es sich um "Mehrfachtäter".

In einer der Abmahnungen, die heise online vorliegt, geht die Kanzlei von einem Streitwert von 25.000 Euro aus und rechnet vor, dass ihr daher laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 911,80 Euro netto zustehen würden. Um dem Abgemahnten "mit den Kosten entgegenzukommen", verlange man kulanterweise lediglich eine Pauschale von 650 Euro. Von mehreren entdeckten Verstößen ist allerdings nicht die Rede. Die Anwältin des Beschuldigten hat mitgeteilt, dass ihr Mandant nicht bereit sei, die Gebührenpauschale zu bezahlen. (hob/c't)

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