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08.07.2005 15:18
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Abmahnungen wegen Links auf AllofMP3

Die Musikindustrie macht ihre Drohung wahr und mahnt Website-Betreiber ab, die Links auf die russische Musik-Download-Plattform AllofMP3 setzen. Am gestrigen Donnerstag und heute verschickte die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf im Auftrag von Unternehmen der Musikindustrie (edel, EMI, Sony BMG Music, SPV, Universal Music und Warner Music) Abmahnungen mit der Aufforderung, solche Links bis zum 12. Juli zu entfernen. Als Streitwert setzt die Kanzlei bei Privatpersonen 75.000 Euro an, weshalb die Betroffenen 3980 Euro an Anwaltskosten zahlen sollen. Gegenüber heise online gab Rechtsanwalt Johannes Waldorf an, bisher "weniger als zehn" derartige Abmahnungen verschickt zu haben.

In dem Anschreiben verweist die Kanzlei darauf, dass das Landgericht München den Betreibern von AllofMP3 per einstweiliger Verfügung (PDF) jüngst untersagt hat, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Die Verfügung selbst, die allerdings dem Betreiber von AllofMP3 selbst noch nicht zugestellt wurde, ist beigefügt. Weiter heißt es: "Durch das Setzen des Hyperlinks auf die fragliche Internetseite ermöglichen Sie den Bezug von geschützten Tonaufnahmen unserer Mandantschaften über das illegale Download-Angebot. Sie unterstützen damit objektiv die rechtswidrige Verbreitung geschützter Tonaufnahmen über die illegale öffentliche Zugänglichmachung [...] bzw. leisten sogar Beihilfe."

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch mehrere Medienunternehmen haben eine solche Abmahnung erhalten. Dem Heise Zeitschriften Verlag, der unter anderem heise online herausgibt, hat die Kanzlei bislang lediglich eine Aufforderung zugeschickt, Links auf www.allofmp3.com zu entfernen. Eine Unterlassungserklärung war nicht beigefügt. In mehreren Artikeln von heise online, so auch in diesem, ist die Web-Adresse des russischen Musik-Portals im Rahmen der journalistischen Berichterstattung verlinkt.

In einem anderen Fall war der Heise Zeitschriften Verlag von der Kanzlei Waldorf gleichfalls im Auftrag von Unternehmen der Musikindustrie aufgefordert worden, den Link zu einem Unternehmen zu entfernen, das DVD-Kopiersoftware anbietet. Als der Verlag der Forderung nicht nachkam, erwirkte die Kanzlei Waldorf am Münchener Landgericht eine einstweilige Verfügung. Nach Ansicht der Münchener Richter hat heise online durch das Setzen des Links auf die Eingangsseite des Software-Herstellers vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung geleistet. Die Musikindustrie scheiterte jedoch mit dem Versuch, die Veröffentlichung des Artikels insgesamt verbieten zu lassen. Der Heise Zeitschriften Verlag hat gegen das Urteil vom April 2005, das er als verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit ansieht, Berufung eingelegt. Die Verhandlung findet am 28. Juli 2005 am Oberlandesgericht München statt. (hob/c't)

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