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17.04.2005 15:15
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Abmahnwelle überrollt deutsche Songtext-Seiten

Man hat's nicht leicht als bekennender Fan populären Liedguts. Aufgekündigte Freundschaften und mitleidige Blicke im Plattenladen sind allerdings noch harmlos gegen das, was derzeit den Betreibern einiger Webseiten droht: Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1600 Euro ins Haus -- pro veröffentlichtem Songtext, wohlgemerkt. Auf der Suchliste der Anwaltskanzlei standen beispielsweise Titel von Keimzeit und Sarah Connor, aber auch ein Oldie der Gruppe Blondie. Die im Auftrag der Musikverlagsgruppe Meisel verfassten Abmahnungen haben ein "Geschäftsvolumen" von über 300.000 Euro.

Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer -- und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG). Das gilt auch für Seiten, die so genannte Gitarren-Tabs anbieten, also Akkorde oder Gitarrengriffe mit Liedtext, und ebenso für von Besuchern eingesendete und online gestellte Liedtexte. Warum der Streitwert pro Song allerdings höher bewertet wurde als der bei einem illegal angebotenen MP3-File, weiß wohl nur die Anwaltskanzlei. Viele der Abmahn-Opfer haben sich deshalb auf der Webseite "Kampf um Songtexte" organisiert.

Andere Musikverlage sehen die Rechtslage bislang weniger eng: Eva Mair-Holmes von Trikont beispielsweise findet es eher "toll, wenn sich Menschen die Mühe machen, die Texte herauszuhören", wie sie in einem Interview mit der Hannoverschen Zeitung zugab. (cm/c't)

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Kommentare
Re: Unsere tolle Gesetzeslage... (ZOMTEC 18.4.2005 0:29)
Re: Die Denke von der MI (zentralcomputer 18.4.2005 0:29)
Re: Es wird schon.... (tazzede 18.4.2005 0:28)
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