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Deutschland
Drei Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer
Deuschland droht Nutzern von Internet-Tauschbörsen mit der Keule. Bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe stehen an, wenn man beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützen Werken aus Tauschbörsen erwischt wird. Das berichtet derStandard.at.
"Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafaussschließungsgrund vor", erklärt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Man wolle nicht "die Schulhöfe kriminalisieren". "Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt." Schadenersatzansprüche werden aber beglichen werden müssen.
Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes liegt im Bundesjustizministerium vor. Die unklare Ahndung von illegalen Kopien aus dem Internet soll damit gesetzlich geregelt werden. Die Änderung des Gesetzes wird voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten. (lada)
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