Zur Erinnerung die Regeln:
- Rechtzeitige Abgabe: Hausübungen müssen zum vereinbarten Termin abgegeben werden. Eine verspätet abgegebene Hausübung wird zwar verbessert, zählt aber nicht mehr. Eine Ausnahme gibt es nur bei Abwesenheit (s.u.)
- Erschwindelte Leistungen: Offensichtlich abgeschriebene Hausübungen werden weder verbessert noch gewertet.
- Falsche Hausübungen: Wenn in einer Hausübung Fehler auftreten, werden diese durch ein Rufzeichen gekennzeichnet. Solche Hausübungen zählen nur einen halben Punkt. Erst wenn die Fehler in einem neuerlichen Durchgang verbessert wurden, wird die Hausübung voll gezählt.
- Abwesenheit: Hausübungen, die wegen Abwesenheit vom Unterricht versäumt wurden, müssen nachgemacht werden und werden selbstverständlich gewertet.
- Erforderliche Menge: Es müssen pro Semester mindestens 50% der Hausübungen gemacht werden. Jede Hausübung weniger bringt einen Minuspunkt. Für mindestens 70% gibt es zwei, für mindestens 85% drei Pluspunkte.

