Kurzinformation des elternVereins für Eltern
von Schülern/Schülerinnen über 18
Krankenversicherung
Kinder eines/einer Versicherten sind
- grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
als Angehörige beitragsfrei mitversichert; - Über dieses Alter hinaus, sind sie bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert. Vom Krankenversicherungsträger wird eine Bestätigung über den Schulbesuch verlangt!
Auskünfte: zuständiger Krankenversicherungsträger
Familienbeihilfe
Familienbeihilfe wird gewährt
- für minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- ab diesem Alter für Kinder, die sich in einer Aus- oder Fortbildung befinden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung eines Berufs nicht möglich ist, bis zum vollendeten 26. Lebensjahr (Vom Finanzamt wird eine Bestätigung über den Schulbesuch verlangt!)
Auskünfte: Wohnsitzfinanzamt
Auskunftserteilung der Schule gegenüber Eltern volljähriger Schüler: siehe
Rundschreiben Nr. 49/2002 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur