Das Schulunterrichtsgesetz sieht eine frühzeitige Besprechung über individuelle Fördermaßnahmen zur Behebung einer negativen Leistungs- oder Verhaltensentwicklung vor. Bei einer drohenden negativen Beurteilung im 1. oder im 2. Semester sind die SchülerInnen und Erziehungsberechtigte (verpflichtend) zu einem beratenden Gespräch einzuladen, in dem alle Fördermöglichkeiten erörtert werden sollen, um die Leistungen zu verbessern. Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsstärken zur positiven Motivation, Förder-möglichkeiten, Förderunterrichtsangebote sowie Leistungsnachweise und Ziel-setzung sollen erörtert werden. Dies soll auch bei Verhaltensproblemen erfolgen.
Es ist wichtig, dass im Beratungsgespräch eine gemeinsame Lösung erarbeitet wird, die von allen Beteiligten mitgetragen wird. Bei allfälligen weiteren Leistungsschwächen sollte eine weitere Information bzw. Einladung zu einem Gespräch erfolgen. Es ist ratsam alle Unterlagen bis zum Schulschluss aufzubewahren.
Zu diesem Beratungsgespräch gibt es einen vom bm:bwk herausgegeben Gesprächsleitfaden (Details siehe hier). Der Gesprächsleitfaden gibt Anregungen für ein erfolgreiches Beratungsgespräch. Alle Erziehungsberechtigten und SchülerInnen haben ein Recht auf diese Beratung.
Nähere Informationen finden Sie in der Information des Bildungsministeriums auf der folgenden Seite sowie bei der Schulpsychologie-Bildungsberatung im Stadtschulrat für Wien: 1010 Wien, Wipplingerstr. 28, Tel.: 01/52525/77505 www.schulpsychologie.at oder im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: 1014 Wien, Minoritenplatz 5, Tel.: 01/5312-0 oder www.bmukk.gv.at.
Der elternVereinsvorstand steht Ihnen natürlich ebenso gerne für nähere Informationen zur Verfügung.